Atlantis Zeitung im September des Jahres 10 DER BETA BLOCKER Im BETA BLOCKER erscheinen die Zeitungsartikel der Spieler. Emails an presse@german-atlantis.de mit dem Betreff "ATLANTIS ZEITUNG" werden automatisch hier veroeffentlicht. Herausgeber und Spielleiter sind: Johannes Knetsch Andy Kohler Siato Den Atlantis Host betreut: Peter Kraus Weitere Mitspieler sind immer willkommen - Teilnahme gratis! ------------------------------------------------------------------------ * * * A U F R U F =========== An alle Völker in der neuen Welt Bekanntlich hat der "Saunaclub von Atlantis" einen Vernichtungskrieg gegen die "Rising sun of the Orient" auf der Insel Arabesque geführt und diesen auch nicht eingestellt, als letzte Einheiten der Rising sun an ein anderes Volk übergeben wurden. Das Volk der ewigen Flamme ist daher an jedweder Information bezüglich dem Saunaclub von Atlantis interessiert. Insbesondere hinsichtlich dem Verhalten des Herrschers des Saunaclubs gegenüber anderen Völkern. Depeschen erreichen uns unter andy.kohler@t-online.de Es grüßt Euch Antares Herrscher des Volkes der ewigen Flamme http://home.t-online.de/home/340084935206/atlantis.htm * * * Erklärung des Revolutionären Priesterrats von Gueida: Auf Antrag Snitzlogs des Runenkundigen wurde mit Abstimmung vom 30. August des Jahres 10 durch den RP beschlossen, dass fortan Angehörigen des Volks der Ewigen Flamme die Einreise in das Staatsgebiet der Klerokratischen Republik Gueida untersagt ist. Bei versehentlichem Betreten hat die Ausreise binnen eines Monats in die durch die örtlichen Behörden angeordnete Richtung zu erfolgen. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind lediglich nicht staatlich beschäftigte Bauern. Grund für diesen Schritt ist die jüngst im Forum ausgestoßene Drohung gegen die Klerokratische Republik Gueida, mit der offensichtlich der gewählte Vorsitzende des Revolutionären Priesterrats, Alkhor; von der Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung abgehalten werden soll. Wir protestieren hiermit aufs Schärfste gegen dieses Gebaren, das ein weiteres Zeugnis über die Gesinnung des Herrschers dieses Volkes abgibt. Auf die Anwesenheit von Funktionsträgern eines Staates, dessen politische Klasse leichtfertig und derart offen die Drohung mit militärischer Gewalt und womöglich deren Anwendung als Werkzeug seiner „Diplomatie“ handhabt, kann binnen unserer Grenzen getrost verzichtet werden. „Für die Einreise durch Angehörige anderer Völker, denen nicht durch offizielle Genehmigung oder Gewohnheitsrecht unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde, gelten ab Veröffentlichung dieser Erklärung folgende Einreisebestimmungen: Vor Antritt der Reise ist bei den Botschaften und Konsulaten der Klerokratischen Republik Gueida ( nc-sieverbj@netcologne.de ) durch den Einreisewilligen ein Transit- oder Aufenthaltsvisum unter Angabe mitgeführter Gepäckstücke zu beantragen. Das Transitvisum berechtigt zur Durchquerung des Staatsgebiets. Ziel und Richtung der Reise sind vor Grenzübertritt anzugeben, ein Abweichen von der Reiseroute ist nicht gestattet bzw. gesondert zu beantragen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 50 Silberstücke, bei Expressbearbeitung 100. Zahlbar ist diese bei Grenzübertritt an den örtlichen Schatzmeister oder das zuständige Amt für Soziales, Reisen und Wohnen. Das Aufenthaltsvisum berechtigt zu zunächst zwei Monaten Aufenthalt in einer Region, kann aber durch die örtlichen Behörden nach Ermessen verlängert werden. Gebühren- und Zahlungsmodalitäten entsprechen dem Transitvisum. Zusätzlich fällt eine Auslandskrankenversicherung von 2 Silberstücken monatlich an, zahlbar an das regional zuständige Amt für Soziales, Reisen und Wohnen. Verstöße gegen die öffentliche Ordnung oder die Gefährdung der Sicherheitsinteressen der Klerokratischen Republik Gueida können jederzeit durch Entzug des Visums geahndet werden. Eine Anhörung des Betroffenen durch die zuständigen Stellen ist diesen empfohlen, aber nicht verpflichtend notwendig. Dem Ausreisebescheid ist unverzüglich Folge zu leisten. Nach behördlichem Ermessen kann ein Zwangsgeld von monatlich 50-500 Silberstücken angeordnet werden. Unbenommen dieser Verordnung sind Ausnahmeregelungen durch zwischenstaatliche Abkommen möglich.“ (Auszug aus Amtsblatt KRG 63/10) In den kommenden Monaten werden, soweit möglich, die Regionsbezeichnungen der Provinzen der Klerokratischen Republik Gueida den Zusatz KRG erhalten. Damit ist künftigen Missverständnissen durch versehentlichen Grenzübertritt und Verletzungen der Einreisebestimmungen zuverlässig vorgebeugt.